Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juli 2026Die nachfolgenden allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für Bau- und Werkverträge zwischen dem Handwerksbetrieb Becker Hansühn, vertreten durch den Inhaber Herrn Kevin Becker, Ostseestraße 50, 23758 Hansühn, Telefon: 0160 5881716, E-Mail: info@becker-hansuehn.de, und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer).
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.
1. Geltungsbereich
Siehe einleitender Absatz oben.
2. Allgemeines
Maßgebliche Vertragsgrundlagen sind die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen aus der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) der neuesten Fassung für Unternehmer und das Vertragsrecht für Bau-/Werkverträge des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) der neuesten Fassung für Verbraucher. Abweichende oder ergänzende Vertragsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt oder bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
3. Angebot
Angebote, die von uns erstellt werden, sind kostenfrei, sofern eine Auftragserteilung für die im Angebot enthaltenen Leistungen erfolgt. Sollte keine Auftragserteilung erfolgen, behalten wir uns vor, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 120,00 € (inkl. 19 % MwSt.) in Rechnung zu stellen. Die Angebote werden von uns individuell erstellt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Alle Angebote sind grundsätzlich freibleibend.
4. Vertragsschluss, Auftragserteilung
Der Vertragsschluss kommt mit der Auftragserteilung zustande. Die Auftragserteilung bedarf der Schriftform (z. B. Brief, Fax, E-Mail).
5. Ausführung
Der Beginn und die Dauer der Ausführung werden bei Auftragserteilung schriftlich mit uns vereinbart. Sind kein Beginn und keine Dauer der Ausführung festgelegt, führen wir die Leistungen zeitnah nach Auftragserteilung aus. Der Kunde ist verpflichtet, uns Verzögerungen jeglicher Art unverzüglich und schriftlich anzuzeigen.
6. Preise, Änderungen, zusätzliche Arbeiten
Preise können variieren und richten sich nach den tatsächlich ausgeführten Leistungen. Alle Veränderungen, welche während der Ausführung auftreten oder von dem Kunden gewünscht werden, sind uns unverzüglich und schriftlich mitzuteilen. Mehrkosten, welche durch die Änderungen anfallen, werden im Stundenlohn abgerechnet. Unvorhersehbare Arbeiten werden erst nach Absprache mit dem Kunden ausgeführt und ebenfalls im Stundenlohn abgerechnet.
7. Abnahme
Die Leistungen sind durch den Kunden binnen 12 Tagen nach Fertigstellung abzunehmen. Dieser hat zu erklären, dass die erbrachten Leistungen vertragsgemäß ausgeführt wurden. Die Abnahme wird, soweit nicht anders vereinbart, förmlich verlangt und ist im Abnahmeprotokoll schriftlich festzuhalten. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die vollendeten Leistungen nicht innerhalb der von uns bestimmten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist, oder er innerhalb der Abnahmefrist die Zahlung tätigt. Erfolgt die Zahlung der Rechnung vor Ablauf der Frist, stellt dies eine stillschweigende Abnahme dar.
8. Gewährleistung und Mängelansprüche nach BGB und VOB
Für Verbraucher richten sich die Mängelansprüche nach § 633 ff. BGB. Für Unternehmer richten sich die Mängelansprüche nach VOB/B der neuesten Fassung. Alle hervortretenden Mängel, auch die, welche während der Verjährungsfrist hervortreten, sind durch den Kunden unverzüglich und schriftlich bei uns anzuzeigen. Für Material jeglicher Art, welches vom Kunden gestellt wird, können wir keine Gewährleistung übernehmen.
9. Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden. Materiallieferungen durch uns werden sofort und ohne Abzug nach Lieferung zur Zahlung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden.
10. Zahlungsverzug
Der Kunde gerät automatisch nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Es bleibt uns freigestellt, zusätzlich Dritte mit der Durchsetzung unserer Forderungen zu beauftragen. Bei Zahlungsverzug von Abschlagsrechnungen behalten wir uns vor, die Arbeiten einzustellen und erst nach Zahlungseingang wiederaufzunehmen.
11. Anzahlung, Abschlagszahlungen
Bei Sonderbestellungen von Materialien (z. B. angemischte Farben, Tapeten etc.) oder größeren Mengenbestellungen, die ausschließlich für den Kunden getätigt werden, können wir eine Anzahlung verlangen. Diese wird individuell festgelegt und mit dem Kunden vereinbart. Der Kunde hat auf unser Verlangen Abschlagszahlungen zu leisten, sofern eine Abschlagsrechnung in nachprüfbarer Form vorliegt. Abschlagszahlungen werden ausschließlich für abgeschlossene Teile der Leistungen von uns erstellt. Abschlagsbeträge werden wie folgt in Rechnung gestellt:
- 40 % des Gesamtbetrages nach Abschluss der Vorarbeiten
- 50 % des Gesamtbetrages nach Fertigstellung der Hauptleistung
- 10 % des Gesamtbetrages nach Fertigstellung/Abnahme
Hinweis: Abschlagszahlungen berühren nicht unsere Haftung. Sie bewirken keine Abnahme bzw. Teilabnahme. Sie stellen lediglich Zahlungsverkehr dar, um die Liquidität aufgrund der Vorleistung nicht über Gebühr zu schmälern.
12. Kündigung, Rücktritt
Es gelten die Regeln der VOB (Unternehmer) und des BGB (Verbraucher).
13. Speicherung von Daten
Wir verarbeiten personenbezogene Daten, soweit dies für die Erbringung unserer Leistungen erforderlich ist. Dies dient vor allem dem Nachweis des Vertragsschlusses sowie der Inanspruchnahme der Leistung. Der Kunde erklärt sich mit einer Auftragserteilung einverstanden, dass die personenbezogenen Daten aus dem Bau- oder Werkvertrag von uns zum Zwecke der Nutzung im kaufmännischen Betrieb/Ablauf gespeichert werden. Die Daten verbleiben bei uns, bis der Kunde zur Löschung auffordert, seine Einwilligung zur Speicherung widerruft oder keine Notwendigkeit der Datenspeicherung mehr besteht. Zwingende gesetzliche Bestimmungen — insbesondere Aufbewahrungsfristen — bleiben unberührt. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten findet grundsätzlich nicht statt, es sei denn, dass dies für die Erbringung der Leistung erforderlich ist.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gelten die gesetzlichen Regelungen der Zivilprozessordnung bzw. des BGB.